Die Schweiz ist eines der beliebtesten Länder Europas für Expats - und wenn Sie auch überlegen, ein neues Leben in dem schönen Alpenland zu beginnen, sollten Sie einige Dinge beachten. Dazu gehört, dass Sie sich über die Einreisebestimmungen vor Ort informieren, nach Wohnmöglichkeiten suchen und vieles mehr. Was für Sie gilt, wenn Sie in die Schweiz ziehen, hängt auch von dem jeweiligen Kanton ab. Denn die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, und ein Grossteil der Gesetze wird auf kantonaler Ebene geregelt. Das bedeutet, dass Regelungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheitssystem – aber auch kulturelle Normen - von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
Die Auswanderung in die Schweiz ist mit administrativen Hürden verbunden, bietet aber natürlich auch viele Chancen und Möglichkeiten. Einige Dinge können Sie schon in Deutschland zuvor regeln, andere können Sie erst vor Ort in die Wege leiten. In diesem Artikel haben wir einige wichtige Punkte aufgelistet, an die Sie denken sollten und die Ihre Auswanderung hoffentlich etwas erleichtern.
Der erste Schritt in die Schweiz:
Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in der Schweiz zu leben, müssen Sie sich zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden.
Am einfachsten und am schnellsten sind die Prozeduren natürlich, wenn Sie aus beruflichen Gründen in die Schweiz ziehen und bereits einen Arbeitsvertrag erhalten haben.
Generell benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Der deutsche Führerschein ist in der Schweiz für die ersten zwölf Monate gültig. Danach müssen Sie einen Schweizer Führerschein beantragen. Dies geschieht beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Sollten Sie ein eigenes Fahrzeug mitbringen, so ist auch dies innerhalb von 12 Monaten umzumelden.
Aufenthaltsgenehmigung:
Wer als EU-Bürger:in in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Kreisbüro der Stadt anmelden, in der man wohnen möchte.
Erforderlich sind ein gültiger Reisepass und ein Arbeitsnachweis.
Für die Bearbeitungskosten der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie eine Zahlung von circa. CHF 120 einplanen.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, doch existieren sogenannte bilaterale Verträge, die auch die Personenfreizügigkeit regeln. EU-Bürger dürfen dadurch in der Schweiz leben und arbeiten.
Für EU-Bürger gibt es vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung:
- Bewilligung B ist eine Aufenthaltsbewilligung, die man erhält, wenn man einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen kann. Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig.
- Bewilligung C erhält man, wenn man uneingeschränkt fünf Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und dort weiterhin arbeitet. Diese Aufenthaltsbewilligung ist zeitlich nicht begrenzt.
- Bewilligung G gilt für Grenzgänger, die in Grenznähe in einem anderen EU-Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.
- Bewilligung L ist für eine befristete Zeit gültig, zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate gilt.