Reisende
13. Nov 2023, Finanzen

Geschäftsreise – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Geschäftsreisen gehören bei vielen Unternehmen zum Alltag. Es finden zwar weniger Geschäftsreisen als vor der Pandemie statt, aber in vielen Bereichen sind Geschäftsreisen unabdinglich.

Mitarbeiter und Führungskräfte werden regelmässig zu Meetings im Ausland entsendet, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen und erweitern. Dies ist in der momentanen Situation mit höheren Risiken und zusätzlichen Auflagen verbunden. Da der Versicherungsschutz durch die Grundversicherung der Krankenversicherungen im Ausland nicht gewährt oder eingeschränkt gewährt wird oder der Arbeitgeber den Versicherungsschutz seiner Mitarbeitenden nicht kennt, sollte der Arbeitgeber zu seiner eigenen Sicherheit (*Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäss OR 328) eine allfällige Versicherungslücke seiner Mitarbeitenden schliessen und im Ernstfall sind Sie als Arbeitgeber auf professionelle Hilfe angewiesen. Fehlende Vorkehrung in Bezug auf Versicherungsschutz und Assistance auf Geschäftsreisen können nebst Imageschaden zu Haftungsansprüchen und hohen finanziellen Belastungen führen. Eine Geschäftsreiseversicherung mit weltweitem Netzwerk und einem Sicherheitsrisikomanagement kann diese Lücke zum Schutze des Arbeitnehmers und Arbeitgebers schliessen.

Hochhäuser

Weshalb sollten Sie eine Geschäftsreiseversicherung abschliessen:

1.     Schutz von Mitarbeitenden und Humankapital

2.     Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

3.     Heilungskosten ausserhalb der Schweiz werden übernommen

4.     Unvorhergesehene Probleme werden umgehend gelöst und allfällige Kosten getragen

5.     Notfall im Ausland und medizinische Assistance (24/7)

6.     Unterstützung im Schadenfall

7.     Risikomanagement (Reiseinformationen vor- und während der Reise, Crisis Messenger, etc.)

 

Eine solide, Schweizer Versicherung mit 100-jähriger Erfahrung, 50-jährige Tätigkeit als Assisteur – dies zeigt, dass TSM und das Team der TSM-Assistance einen breiten Erfahrungsschatz aufweisen und schon vielen Geschäftsreisenden in Not eine umfassende Beratung und Hilfestellung bieten konnten. Eine solche Geschäftsreiseversicherung macht für alle Arbeitnehmer, die geschäftlich im Ausland tätig sind Sinn. Unsere Corporate Mobility – Lösung bietet Ihnen alle diese Vorteile. Sehr gerne beraten wir Sie persönlich!

Geschäftsversicherung

* Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.

Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.




Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.