Oft neigen wir dazu, solche Fragen aufzuschieben, weil es scheint, als wäre noch viel Zeit, sich damit zu beschäftigen. Doch die Realität zeigt, dass eine frühzeitige und proaktive Planung entscheidend ist, um im Alter nicht vor Überraschungen zu stehen. Lesen Sie hier eine detaillierte Übersicht über das schweizerische Rentensystem und seine Implikationen für Ihre Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick darauf, was geschieht, wenn Sie die Schweiz verlassen.
Grundlagen des schweizerischen Rentensystems
Das schweizerische Rentensystem stützt sich auf ein solides 3-Säulen-Modell, das umfassenden Schutz und Vorsorgemöglichkeiten bietet:
1. Erste Säule: AHV/IV – Die staatliche Vorsorge
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bieten ein Sicherheitsnetz im Alter und bei Invalidität. Beiträge zu dieser Säule sind nicht rückerstattbar, sichern jedoch Rentenansprüche, die weltweit bestehen bleiben und ausgezahlt werden können.
2. Zweite Säule: Berufliche Vorsorge
Diese kapitalgedeckte Vorsorge wird gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Abhängig von Ihrem Zielland und Ihrer Staatsangehörigkeit kann das angesammelte Kapital teilweise oder vollständig ausgezahlt werden, wenn Sie die Schweiz verlassen.
- Wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land umziehen:
In diesem Fall können Sie sich in der Regel nicht das gesamte angesammelte Kapital aus der zweiten Säule auszahlen lassen. Das Obligatorium (also die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung) bleibt bis zum Erreichen des Rentenalters gesperrt. Nur das Überobligatorium (Leistungen, welche über das BVG-Obligatorium hinausgehen) können ausbezahlt werden. - Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA umziehen:
Für Deutsche, die in ein Nicht-EU/EFTA-Land umziehen, besteht die Möglichkeit, das gesamte angesammelte Pensionskassenguthaben aus der zweiten Säule auszahlen zu lassen. Dies umfasst sowohl das Obligatorium wie auch das Überobligatorium.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen der Verbindungsstelle: Barauszahlung nach Ausreise | Sicherheitsfonds BVG (sfbvg.ch)
- Bescheinigung für die deutschen Steuerbehörden: Bescheinigung von obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen an und Leistungen aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge zu Handen der deutschen Steuerbehörden (admin.ch)
3. Dritte Säule: Private Vorsorge
Diese individuell gestaltbare Säule ermöglicht es Ihnen, zusätzliche Rücklagen für das Alter zu bilden, die steuerlich begünstigt sind. Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland können diese Mittel in der Regel vollständig ausgezahlt werden
Ab wann hat man Anspruch auf AHV-Rente + wie werden die Rentenbeiträge berechnet?
- Anspruch auf AHV-Leistungen (Alters- und Hinterlassenenversicherung) besteht ab dem Rentenalter. Das Rentenalter beträgt derzeit 65 Jahre für Männer und wird schrittweise auf 65 Jahre für Frauen angehoben. Aktuell liegt das Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, wird jedoch im Rahmen der Reform „AHV 21“ bis 2028 auf 65 Jahre erhöht. Die Anhebung erfolgt in kleinen Schritten, um eine allmähliche Anpassung zu ermöglichen.
- Rentenbeiträge: Die Höhe der AHV-Rente basiert auf den während des Erwerbslebens einbezahlten Beiträgen. Diese Beiträge werden von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen gezahlt und sind einkommensabhängig.
- Berechnung der Renten: Die AHV-Rente wird anhand der Beitragsdauer und des durchschnittlichen Einkommens berechnet. Es gibt einen maximalen AHV-Rentenbetrag, der regelmässig angepasst wird.
- Bezug von AHV-Leistungen im Ausland: AHV-Leistungen können auch im Ausland bezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenhöhe kann je nach Aufenthaltsland angepasst werden, und es können Abzüge für Renten im Ausland gelten.
Neuerungen durch die Reform AHV 21
Mit der Einführung der Reform AHV 21 Anfang 2024 unternimmt die Schweiz entscheidende Schritte zur langfristigen Sicherung der staatlichen Altersvorsorge. Zu den bedeutenden Änderungen gehören das angehobene Referenzalter für Frauen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Was bedeutet das angehobene Referenzalter für Frauen konkret? Und wie wirkt sich die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die Altersvorsorge aus?
- Schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65, um die Gleichstellung der Geschlechter bei der Altersvorsorge zu fördern
- Um die langfristige Finanzierung der AHV zu sichern, wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Dies soll dazu beitragen, die steigenden Kosten für die Altersvorsorge zu decken.
- Die Reform sieht verschiedene Massnahmen vor, um die langfristige Finanzierung der AHV zu gewährleisten, darunter eine Anpassung der Beitragsstruktur und eine Stärkung der Finanzreserve
Die Entscheidung, in der Schweiz zu arbeiten und eventuell später das Land wieder zu verlassen, erfordert eine gründliche Vorsorgeplanung. Machen Sie sich mit den drei Säulen des Schweizer Rentensystems vertraut und überprüfen Sie regelmäßig Ihre Rentenansprüche. Während die erste und zweite Säule als Basis und obligatorisch sind, ist die ergänzende private Vorsorge der dritten Säule oft entscheidend für die Sicherstellung des gewünschten Lebensstandards im Alter.
Für Deutsche, die in die Schweiz ziehen und später in ein anderes Land umziehen, ist es entscheidend, die Auszahlungsbedingungen der Pensionskassen genau zu prüfen. Die Inanspruchnahme von Fachberatung kann helfen, Überraschungen zu vermeiden und eine nahtlose Vorsorge zu gewährleisten.
Bei Bedarf können folgende Stellen und Institutionen in der Schweiz Unterstützung und Beratung bieten:
- Schweizerische Sozialversicherungsanstalt (SVA): Die SVA bietet umfassende Informationen und Beratung zu den verschiedenen Aspekten der Altersvorsorge, einschliesslich der Pensionskassen. Website: www.svazurich.ch
- AHV-Ausgleichskassen: Diese Kassen sind zuständig für die Verwaltung der AHV-Beiträge und können detaillierte Auskünfte zu den Rentenbedingungen und internationalen Regelungen geben. Website: www.ahv-iv.ch
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Das BSV bietet Informationen und Unterstützung zu den gesetzlichen Regelungen und internationalen Abkommen im Bereich der Sozialversicherungen. Website: www.bsv.admin.ch
- Pensionskassen: Die individuelle Pensionskasse des Arbeitgebers kann detaillierte Auskünfte über die spezifischen Auszahlungsbedingungen und Optionen für Grenzgänger und Auswanderer geben.
- Vorsorgeberater und Finanzberater: Es gibt spezialisierte Berater, die sich auf grenzüberschreitende Altersvorsorge und Pensionsfragen spezialisiert haben. Diese Berater können individuelle Lösungen und detaillierte Ratschläge bieten. Schauen Sie hier vorbei, welcher am besten Ihre Bedürfnisse abdecken könnte: https://www.comparis.ch/altersvorsorge/beratung