Handelskammerjournal-Positionierung-des-Steuerstandorts-Liechtenstein
18. Jul 2014, Standort | Steuerpolitik

Positionierung des Steuerstandorts Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein durchläuft seit Längerem eine herausfordernde Phase grundlegender Veränderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts in einem europäischen und globalen Umfeld. Dieses hochdynamische Umfeld ist insbesondere durch die grundlegende Neuausrichtung der internationalen und europäischen Steuerpolitik gekennzeichnet – die auch die liechtensteinische Steuerpolitik umfassend beeinflusst.

Massgebliche Treiber dieser Entwicklung sind diejenigen Staaten, die sich in Form der G5, G8, G20, EU und OECD zusammengeschlossen haben und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die internationale sowie die europäische Steuerpolitik bestimmen können – und dies auch zunehmend tun.

Konnte bislang das Vermeiden der grenzüberschreitenden Doppelbesteuerung als zentrales Ziel der internationalen und europäischen Steuerpolitik angesehen werden, stehen nunmehr die Sicherstellung der Steuerkonformität von Investoren aller Art sowie die Erfüllung steuerlicher Mindeststandards durch die Steuersysteme der verschiedenen Steuerjurisdiktionen im Fokus. Dies soll einerseits durch die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) als neuem globalen Standard sichergestellt werden. Andererseits beeinflussen verschiedene Massnahmen das nationale und internationale Steuerrecht der jeweiligen Staaten. Diese sind allesamt im OECD-Bericht und Aktionsplan betreffend die Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen und die Gewinnverlagerungen aufgeführt (BEPS: Base Erosion and Profit Shifting).

Durch diese Neuausrichtung der internationalen Steuerpolitik sollen nicht zuletzt auch die Steuereinnahmen erheblich gesteigert werden – insbesondere jener G20-Staaten und OECD-Staaten, welche diese Entwicklungen forcieren – und sich global sämtliche steuerpflichtige natürliche und juristische Personen in einem vermeintlich angemesseneren Umfang an der Finanzierung der Ausgaben dieser Staaten beteiligen.

Liechtenstein hat alle Möglichkeiten sich als attraktiver Steuerstandort in der Praxis zu positionieren

Alle diese Veränderungen werden im Ergebnis zu einer erheblich umfassenderen Standardisierung der verschiedenen Steuerjurisdiktionen und ihrer jeweiligen Steuersysteme führen als in der Vergangenheit. Die Möglichkeiten, sich als Steuerstandort national wie international zu positionieren und sich dadurch auch weiterhin als eigenständiger Nationalstaat zu definieren (the power to tax is the power to govern), sind und werden damit erheblich eingeschränkt. Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen bedürfen der nachhaltigen Beachtung.

Der Steuerstandort Liechtenstein hat sich mit der Totalrevision des Liechtensteinischen Steuergesetzes bereits frühzeitig neu aufgestellt. Das Steuersystem ist damit nicht nur international kompatibel und europarechtskonform, sondern auch ohne spezielle Steuerregime hochattraktiv und wettbewerbsfähig sowie weitgehend entscheidungsneutral ausgestaltet. Auf dieser Basis konnten in den letzten Jahren auch zahlreiche Doppelbesteuerungs- und Abgeltungssteuerabkommen (DBA/StA) abgeschlossen werden – sowohl mit G20-Staaten als auch mit OECD-Staaten.

Liechtenstein setzt auf Rechtssicherheit und einen attraktiven Steuerstandort

Abgesehen von der aktiven Mitgestaltung bei der Umsetzung des AIA und dem Abschluss weiterer DBA und StA sowie einer zielführenden Anpassung des Steuergesetzes in Bezug auf eine Feinjustierung (zum Beispiel Ermittlung des Eigenkapitalzinsabzuges) und hinsichtlich grundlegender Defizite (wie die Liegenschaftsbewertung) bedarf es keiner ständigen (neuen) Reformmassnahmen – angesichts der international kompatiblen und europarechtskonformen sowie auch entscheidungsneutralen Ausgestaltung des Steuersystems. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Beachtung des mitunter höchsten Gutes einer verlässlichen Steuerpolitik, die Rechtssicherheit!

Darüber hinaus geht es darum, diesen Weg konsequent fortzusetzen und die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen. Ein wichtiger Schritt, um die erfolgreiche Positionierung des Steuerstandorts Liechtenstein auch konkret und in der Praxis wahrnehmbar zu realisieren. Als diversifizierter Wirtschaftsstandort und Finanzplatz hat das Fürstentum Liechtenstein alle Möglichkeiten, sich erfolgreich in der Praxis zu positionieren – insbesondere auch aus steuerlicher Sicht. Kaum ein Land in Europa verfügt über einen so attraktiven Steuerstandort sowohl für tätige Industrie- und Finanzdienstleistungsunternehmen als auch für vermögensverwaltende Strukturen sowie Holding-, Finanzierungs-, Dienstleistungs-, Fonds-, Asset-Management- und Investmentgesellschaften.

(Bildquelle: © SerrNovik/iStockphoto)




Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.