Bislang wurden Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von bis zu 5.000 Schweizer Franken gebüsst. Per 01. April 2017 ist bei einem Verstoss gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen folgendes möglich:
- Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken
- Arbeitsverbot von bis zu fünf Jahren (anstelle der Verwaltungssanktion)
Bei schweren Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können die Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken und das Arbeitsverbot kumulativ ausgesprochen werden.