Handelskammerjournal: Erfahrungsbericht über einen Unternehmensverkauf
13. Mär 2015, Wirtschaft | Nachfolgeregelung

Auf «Brautschau» beim Unternehmensverkauf

Wie kann für ein Kleinunternehmen (12 MA) in der Zeit der Globalisierung und allgemeinen Unternehmenskonzentration die Nachfolge und somit die Zukunft gesteuert werden? Vor diese Frage sah ich mich als der bisherige Inhaber eines Fabrikations- und Handelsunternehmens im Alter von rund 55 Jahren gestellt.

Im Inland war kein geeigneter Interessent vorhanden. In der zentralen Deutschschweiz angesiedelt lag es darum nahe, im deutschsprachigen Teil der Nachbarstaaten weiterzusuchen.

Unternehmensverkauf mit der Handelskammer D-CH

Von verschiedenen Veranstaltungen und Vorträgen kannte ich bereits die Handelskammer D-CH und wusste, dass diese eine Abteilung für Unternehmensverkäufe unterhält. Als logische Konsequenz nahm ich darum Kontakt mit der zuständigen Person, Frau Jeanette Dinse, auf.

Um es vorweg zu nehmen: Dies war die richtige Entscheidung! Mir wurde schon im ersten Gespräch verständlich erläutert, dass es in einem ersten Schritt darum geht, die «Braut» zu beschreiben, allgemeine Zahlen als Eckdaten beizubringen und den Kreis der möglichen Interessenten zu definieren.

1. Von der Planung bis zur Ausschreibung

Gemeinsam erstellten wir die Beschreibung und legten einen ersten Interessentenkreis fest. Zuvor wurde ein Vertrag erstellt und gegenseitig unterzeichnet. Darin geregelt sind die logische Provision im Falle eines Verkaufs und auch ein Basisbetrag für die Aufwände seitens der Handelskammer (HK).

In dieser Phase wurde auch über die Preisvorstellung gesprochen. Sie ist wichtig, damit ich als Verkäufer den Boden der Realität erkennen kann. Der Kauf findet vom Interessenten auf Basis nackter Zahlen statt.

Die Basis war nun gelegt. Für die Kontakte bedarf es vorerst einmal einer Ausschreibung. Hier setzt nun der wirklich aktive Wirkungskreis der HK ein.

2. Vom Erstkontakt mit Interessenten

In jeder Phase und bei jedem Schritt bleibt in der Zusammenarbeit mit der HK D-CH der Auftraggeber – in diesem Fall ich als Verkäufer – die entscheidende Instanz. Ein wichtiger Punkt: Wenn sich ein Interessent auf die allgemeine Veröffentlichung meldet will er natürlich Näheres wissen.

Das bekommt er nur, wenn er eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreibt. Jetzt läuft ein Verkaufs- bzw. Angebotsprozess ab. Ob nun Schnürsenkel angeboten werden oder eine Firma, ein effektiver Unterschied im Prozess besteht nicht. Hier ist ein Interessent, da ein Anbieter.

Firmenspezifische Umstände wurden von der HK-Mitarbeiterin als Voraussetzung ohne Vorbehalt akzeptiert und in die weiteren Aktionen einbezogen.

3. Von der Verhandlung bis zum Kaufabschluss

Jetzt kommt die Zeit der intensiven, interaktiven Kommunikation. Hier ein Interessent: Darf die HK die verfeinerten Zahlen weitergeben? Wenn ja, heisst das unter anderem für die Handelskammer:

  • weitergeben
  • nachfassen
  • Termin suchen
  • Termin vereinbaren
  • erste Besprechung
  • wieder nachfassen
  • eventuell zweite Besprechung
  • nochmals nachfassen
  • Rückfrage beim Verkäufer

Dies waren alles Aktivitäten seitens der HK, die zeitunabhängig (manchmal auch spät abends) und stets unter Berücksichtigung des Willens des Verkäufers abgewickelt wurden.

Es folgten weitere Interessenten, Genehmigungen für die Weitergabe verfeinerter Daten, Terminvereinbarungen, Gespräche – alles perfekt gemanagt durch die HK-Mitarbeiterin.

Mein Fazit

Ein Unternehmensverkauf ist für eine Kleinfirma – das heisst für einen persönlichen Inhaber – eine besondere Sache. Diese darf auch bei aller Nüchternheit nicht unterschätzt werden.

Aus meiner Sicht war diese M&A Aktion unter der Federführung von Frau Jeanette Dinse als HK-Mitarbeiterin ein Idealfall. Wenn wir die Firma noch einmal verkaufen könnten wäre eines für uns klar: Nur über die HK D-CH!

(Bildergalerie: © mediaphotos/iStockphoto)




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