Der deutsche Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 15.12.2015 (VI ZR 134/15) entschieden, dass automatisch generierte Bestätigungsmails an Verbraucher einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht enthalten. Dies trifft dann zu, wenn:
- Das Mail neben einer Eingangsbestätigung auch Werbung enthält.
- Der Verbraucher dem Erhalt von Werbe-Mails zuvor ausdrücklich widersprochen hat.