Exportunterstützung für Aargauer Firmen
14. Sep 2020, Wirtschaft | Exportförderung

Exportunterstützung für Aargauer Firmen

Der Kanton Aargau liegt mitten in der stärksten Wirtschaftsregion der Schweiz. Die lokalen Unternehmen produzieren zu einem erheblichen Anteil für den Export. COVID-19 hat die globalen Wirtschaftsstrukturen stark beeinträchtigt. Um die Aargauer KMU bei ihren Auslandsgeschäften zu unterstützen, lanciert die kantonale Standortförderung Aargau Services eine Exportunterstützung.

Aargauer Firmen, welche sich in ihren globalen Absatzmärkten neue Distributoren und/oder Lieferanten sowie Experten für Produktprüfungen vor Ort suchen, bietet Aargau Services Unterstützung für den Wieder-, respektive Neuaufbau in ausländischen Märkten. Mit der Exportfördermassnahme sollen die durch COVID-19 beeinträchtigten Auslandsgeschäfte möglichst schnell wieder hochgefahren und neue Geschäftsmöglichkeiten gefunden werden. Weiter sollen geplante grenzüberschreitende Projekte zur Umsetzung angestossen und der Eintritt in ausländische Märkte für KMU erleichtert und beschleunigt werden.

Leistungen der Exportförderung

Aargauer Firmen, welche sich in ihren Auslandsmärkten neu orientieren müssen, unterstützt Aargau Services mit einem Beitrag von Fr. 700.-. Die Massnahme läuft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. November 2020.

Die Massnahme soll

  • helfen, dass Exporte möglichst schnell wieder hochgefahren werden können.
  • Abklärungen vor Ort trotz Reisebeschränkungen möglich machen.
  • den exportierenden Firmen einen zeitlichen Vorsprung geben.
Teilnahmebedingungen
  • Die Massnahme richtet sich an Aargauer KMU mit einem Jahresumsatz im 2019 von weniger als Fr. 20 Millionen.
  • Die Unterstützung von Fr. 700.- ist an ein kostenpflichtiges Exportmandat von mindestens Fr. 2'000.- gebunden, welches im Zeitraum vom 1. Juli 2020 und dem 30. November 2020 bei einem Schweizer Exportdienstleister nach Wahl, zum Beispiel bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz, in Auftrag gegeben wird.
  • Die Unterstützung von Fr. 700.- wird pro Unternehmen nur einmal gewährt.
  • Die Unterstützung ist auf Exportdienstleistungen in Auslandmärkten beschränkt. Sämtliche Unternehmensberatungen ausserhalb der direkten Exporttätigkeiten sowie Dienstleistungen in der Logistik sind ausgeschlossen.
  • Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Unterstützungsbeiträgen zur Verfügung. Die Beiträge werden nach Datum der Unterzeichnung des Exportmandats zugesprochen.
Antragstellung

Josef Küffner
Projektleiter Standortmarketing
Tel.: +41 62 835 24 41




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