Die Gewerbesteuer – eine unterschätzte Komponente bei der Standortsuche in Deutschland
14. Dez 2016, Recht & Steuern | Steuerbelastung

Die Gewerbesteuer – eine unterschätzte Komponente bei der Standortsuche in Deutschland

Die Steuerbelastung ist ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl. Besonders die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer machen einen Unterschied – und werden dennoch häufig unterschätzt.

Viele Details sind bei der Suche nach dem optimalen Ort für eine Unternehmensgründung oder Niederlassung relevant. Neben anderen Punkten ist natürlich auch die Frage der Steuerbelastung zu untersuchen. Nachfolgend wird von einer Kapitalgesellschaft ausgegangen. Das besondere Interesse gilt der Gewerbesteuer – und auch die lokal unterschiedliche Grundsteuer ist nicht zu unterschätzen. Diese wird zwar vom Immobilieneigentümer erhoben, betrifft aber in der Regel auch den Mieter. Denn auf diesen wird sie in Form von Nebenkosten umgelegt.

Für Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich folgende Ertragsteuern relevant:

  • Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Am einfachsten darzustellen ist die auf den Unternehmensgewinn anfallende Körperschaftsteuer – gegebenenfalls zuzüglich Korrekturbeträge. Bundesweit beträgt diese fünfzehn Prozent zuzüglich den 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuersumme – insgesamt also 15,83 Prozent. Da es sich um eine «Flatrate» mit Gültigkeit in ganz Deutschland handelt, kann die Höhe dieser Steuer bei der Standortsuche ausser Betracht bleiben. Denn diese ist überall gleich hoch.

Gewerbesteuer

Die für die Standortentscheidung mit Abstand wichtigste Steuer ist die Gewerbesteuer. Sie liegt in ihrer Gesamthöhe zumeist deutlich über den gut fünfzehn Prozent der Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer fällt häufig sogar dann an, wenn kein handelsrechtlicher Unternehmensgewinn ausgewiesen wird, sondern es nur aufgrund von Hinzurechnungen zu einem positiven Gewerbeertrag kommt.

Die Höhe dieser Steuer unterscheidet sich erheblich zwischen den verschiedenen Gemeinden. Im Extremfall ist eine Gewerbesteuerbelastung in einer der «teureren» Gemeinden fast doppelt so hoch wie in den Städten mit den geringsten Steuersätzen.

Ausgangsbasis für die Gewerbesteuerfestsetzung ist zunächst der Unternehmensgewinn. Dieser wird jedoch durch eine grössere Anzahl von Hinzurechnungen (insbesondere für «Finanzierungsanteile») und Kürzungen korrigiert – tendenziell deutlich nach oben. Massgebend sind hier die Vorschriften der §§ 8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). 

Berechnung der Gewerbesteuer

Beispielhaft wird die Berechnung der Gewerbesteuer anhand des folgenden (stark vereinfachten) Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft verdeutlicht. Alle Beträge sind in Euro angegeben: 

Berechnung der Gewerbesteuer jpg

Die Erkenntnisse aus diesem Beispiel
  • Bei einem Gewinn von lediglich 100.000 Euro kann eine ganz erhebliche Gewerbesteuerlast auf die Unternehmen zukommen.
  • Bezogen auf den handelsrechtlichen Gewinn von lediglich 100.000 Euro kommt es bei diesem Beispiel zu einer Gewerbesteuerlast von bis zu rund fünfundfünfzig Prozent. Natürlich kann im Einzelfall bei entsprechend geringem Gewinn bzw. erheblichen Hinzurechnungen die Gewerbesteuerlast prozentual noch viel höher ausfallen.
  • Die Gewerbesteuer führt daher zu Zahlungen, die in der Praxis häufig weit über der Körperschaftsteuerbelastung (inkl. Solidaritätszuschlag) von 15,83 Prozent liegen.
  • Selbst bei nennenswerten Unternehmensverlusten kann es leicht zu erheblichen Steuerbelastungen kommen – wenn in grösserem Umfange Hinzurechnungstatbestände erfüllt sind.
  • Sind keinerlei gewerbesteuerliche Hinzurechnungen vorzunehmen, liegt die Gewerbesteuerbelastung unter derjenigen der Körperschaftsteuer – solange der Gewerbesteuerhebesatz der Betriebsstättengemeinde unter 453 Prozent liegt.
  • Sobald Hinzurechnungen vorliegen, wird dieser «Gleichstand» von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerhöhe schon bei (weit) niedrigeren Hebesätzen erreicht.
Fazit

Niemand ist verpflichtet, mehr an Steuern zu zahlen als gesetzlich vorgegeben. Darum lohnt es sich, bei der Standortauswahl genau auf den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz zu achten. Gegen eine Erhöhung in nächster Zukunft ist zwar kein Unternehmen gefeit – da das zuständige Gemeindeparlament jederzeit den Steuersatz erhöhen kann. Allerdings ist ein aktuell niedriger Satz möglicherweise ein Indiz für eine grundsätzlich moderate Gewerbesteuerfestsetzung in der Gemeinde.

Zudem zahlt es sich aus, bei der Standortwahl auch die kleineren (und meist steuergünstigeren) Gemeinden vor den Toren der grösseren Städte in den Blick zu nehmen. Nimmt man in solchen kleineren Gemeinden eine grössere Ansiedlung vor, ist es auch leichter, Klarheiten über eventuell anstehende Steuersatzerhöhungen zu erlangen.

(Bildquelle: © BernardaSv /iStockphoto)




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