Wer sich in der globalisierten Wirtschaft von heute behaupten will, hat meist Mitarbeitende, die in verschiedenen Ländern für das Unternehmen unterwegs sind. Über die bestehenden Schweizer Sozialversicherungen werden medizinische Behandlungen im Rahmen von Krankheit oder Unfall während eines Auslandeinsatzes gedeckt. In Nicht-EU-Staaten übernimmt die obligatorische Grundversicherung Heilungskosten bei Erkrankungen bis zum Doppelten des Betrages, der bei der Behandlung in der Schweiz anfallen würde.
Global tätig, universell versichert
Kein Grund zur Sorge also? Nicht ganz. In vielen Ländern entspricht das Gesundheitssystem nicht dem Schweizer Niveau. Will man den gewohnten Standard auch im Ausland sicherstellen und die bestmögliche Behandlung für die Mitarbeitenden gewährleisten, sind die Kosten dafür schnell einmal höher als das Doppelte des Betrages, den die normale Grundversicherung rückvergütet.
Die USA etwa sind bekannt für hohe Behandlungstarife, deren Deckung in der Regel im Voraus zu garantieren ist. Die allfällige Zahlungslücke müssen die Versicherten tragen – beziehungsweise die Arbeitgeber.
Bei Krankheit im Ausland können viele weitere Kosten anfallen, die nicht durch herkömmliche Versicherungen gedeckt sind: Muss Ihr Mitarbeiter zum Beispiel im Rahmen einer Geschäftsreise längere Zeit im Ausland behandelt werden, möchten die Angehörigen ihn oder sie besuchen ‒ was sich in der Regel notabene positiv auf das Wohlbefinden des Patienten und damit auf den Heilungsverlauf auswirkt. Wer aber zahlt für Reise und Aufenthalt?
Bleibt der Mitarbeitende vor Ort, müssen allenfalls lebensnotwendige Medikamente nachgesendet werden. Soll er hingegen zu Hause behandelt werden, kann ein individueller Rücktransport oder eine vorzeitige beziehungsweise verspätete Rückreise zu hohen Zusatzausgaben führen. Auch Rettungs- und Suchaktionen kosten viel Geld.
Einheimische kennen die lokalen Verhältnisse und sitzen daher meist am längeren Hebel, wenn es zu Konflikten kommt. Entsprechend führen gerade im Ausland Streitigkeiten aus Reparatur-, Miet- und Reiseverträgen, aus Personen- und Sachschäden oft zu Rechtsfällen. Auch diese werden durch normale Versicherungen nicht gedeckt.
Es lohnt sich deshalb, sich über den Abschuss einer Geschäftsreiseversicherung Gedanken zu machen, die all diese Risiken abdeckt. Diese schont im Schadenfall nicht nur Portemonnaie und Nerven, sondern ermöglicht je nachdem erst die professionelle medizinische Behandlung.
Muss der betroffene Mitarbeiter im Ausland ausserhalb der Zentren medizinisch versorgt werden, kann es oft Verständigungsprobleme geben. Zudem sind dem Betroffenen die örtlichen Gegebenheiten und die lokalen Behandlungsmöglichkeiten meist nicht bekannt.
Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Notsituationen im Ausland jederzeit an jemanden wenden können, der nicht nur die medizinische Lage einschätzen kann. Er sollte auch die Institutionen im jeweiligen Land kennen und rasch und vor Ort unbürokratisch Spezialisten mit den nötigen Sprachkenntnissen beiziehen können.
Bereits vor einiger Zeit schloss die Handelskammer Deutschland-Schweiz einen Rahmenvertrag mit der CSS Versicherung ab. Dadurch kann sie den Mitgliedfirmen auch im Geschäftsreiseversicherungsbereich attraktive Prämienvorteile und spezielle, individuell angepasste Lösungen anbieten. Die CSS ist einer der führenden Personalversicherungen der Schweiz und versichert über 18.500 Unternehmen.
Mit dem «Global Business Traveller» bietet die CSS eine kollektive Geschäftsreiseversicherung, die Sie sowohl für Ihre Mitarbeitenden als auch für sich selber abschliessen können. Die Versicherung ist modular aufgebaut – die verschiedenen Bausteine schnüren Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend zu einem massgeschneiderten Paket. Die Bausteine sind frei wählbar und können einzeln versichert werden.
(Bildquelle: © michaeljung/Fotolia)