Kommission plant zentrale Internet-Plattform
Noch ist unklar, ob die Kommission die Plattform selbst herstellen oder den Auftrag vergeben wird. Die Durchführungsrechtsakte, die die technischen Voraussetzungen für die Verknüpfung auf nationaler Ebene vorgibt, soll nächstes Jahr erlassen werden. Die nationalen Behörden – in Deutschland das Bundesjustizministerium – haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Umstritten ist derzeit noch die Bezahlung für die Registerinformationen. Eine dezentrale Zahlungsabwicklung über die einzelnen Mitgliedstaaten wird als kompliziert bewertet.
Es werde kein neues Register geschaffen, sondern unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die jeweiligen nationalen Register über einen zentralen Zugang miteinander verknüpft, unterstrich Dr. Matthias Schulenberg vom Bundesanzeiger Verlag. Der Verlag betreibt die deutsche Plattform www.unternehmensregister.de. «Die nationalen Informationen bleiben in der jeweiligen Landessprache», führte Schulenberg fort. Die zentrale Plattform solle zunächst auf Englisch und Französisch, später in weiteren Sprachen die Suche nach einem Unternehmen ermöglichen und in das jeweilige nationale Register führen. Trotz der bestehenden Unklarheiten hält die Kommission eine Umsetzung der Richtlinie bis 2017 für realistisch.
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