«Made in»-Herkunftssiegel wird Pflicht
16. Apr 2014, Wirtschaft | EU-Binnenmarkt

«Made in»-Herkunftssiegel wird Pflicht

Das «Made in»-Herkunftssiegel ist künftig für Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, verpflichtend. So haben es die Abgeordneten am Dienstag beschlossen.

Das Parlament fordert in den entsprechenden neuen Vorschriften zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz auch härtere Strafen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potentiell gefährliche Produkte anbieten.

Die «Made in»-Kennzeichnung soll die Rückverfolgung der Waren verbessern und somit den Verbraucherschutz stärken, so die Abgeordneten, die den Vorschlag der Kommission zur verpflichtenden Kennzeichnung des Ursprungslandes in Europa für Non-food Erzeugnisse unterstützen. Das aktuelle freiwillige System soll dadurch ersetzt werden. Aktuell können etwa zehn Prozent der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgt werden.

«Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz in der Produktlieferkette, und das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher», sagte Christel Schaldemose (S&D, DK). Sie bedauerte jedoch zutiefst, dass die EU-Mitgliedstaaten sich wegen unterschiedlicher Positionen auf keinen gemeinsamen Standpunkt einigen konnten. Verhandlungen mit dem Parlament über die Verordnung als Ganzes wurde aus diesem Grund bisher verhindert, was sich nachteilig auf die Verbrauchersicherheit auswirkt. 

Kennzeichnung des Herkunftslands

Die «Made in»-Kennzeichnung gilt demzufolge für fast alle in der EU zum Verkauf stehenden Waren, mit einigen Ausnahmen wie Lebensmittel und Arzneimittel, so das Parlament. Nach dem Gesetzesvorschlag können Hersteller in der EU selbst entscheiden, ob «Made in the EU» oder «Made in...» gefolgt vom Namen ihres Landes auf dem Kennzeichen stehen soll.

Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der «letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist», und zur Herstellung eines «neuen Erzeugnisses» geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe" darstellt (so definiert im EU–Zollkodex).

Schärfere Strafen für kriminelle Unternehmen

Um zu gewährleisten, dass sich Verbrechen nicht lohnt, fordern die Abgeordneten Sanktionen, die «wirksam, verhältnismässig und abschreckend» sind, der Schwere und der Dauer des Verstosses entsprechen sowie der Tatsache Rechnung tragen, dass der Verstoss vorsätzlich begangen wurde. Zudem soll bei den Sanktionen die Grösse des Unternehmens berücksichtigt werden – und ob der betreffende Wirtschaftsakteur bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Weise gegen die geltenden Bestimmungen verstossen hat.

Zudem schlagen die Abgeordneten vor, dass die Kommission eine unionsweite schwarze Liste mit Firmen veröffentlicht, die «nachweislich wiederholt und vorsätzlich» gegen EU-Produktsicherheitsvorschriften verstossen haben. Des Weiteren verlangen sie eine europaweite «Verletzungsdatenbank», in der sämtliche Arten von produktbezogenen Verletzungen von Verbrauchern erfasst werden.

«Dieser Gesetzesvorschlag ist ein grosser Schritt in Richtung einer starken, koordinierten und risikogestützten europaweiten Überwachung. Bessere Überwachung bedeutet mehr Produktsicherheit für die Bürger in Europa», sagte die Berichterstatterin für Marktüberwachung Sirpa Pietikäinen (EVP, FI). 

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stellt sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten entscheiden können, nicht bei null anzufangen, sondern auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufzubauen.

Die Abstimmungsergebnisse
  • Schaldemose-Bericht (inklusive «Made in»-Kennzeichnung): 485 Stimmen dafür, 130 dagegen und 27 Enthaltungen
  • Pietikäinen-Bericht: 573 Ja-Stimmen, 18 dagegen, 52 Enthaltungen 

(Bildquelle: © Jorisvo/iStockphoto; Textquelle: www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140411IPR43453/html/Bessere-Produktsicherheit-Parlament-macht-Made-in-Kennzeichnung-zur-Pflicht)




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