Online Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen
25. Mär 2020, Recht & Steuern | Verrechnungssteuer

Neues Online-Angebot der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erweitert ihr Online-Angebot. Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht eine Online-Applikation zur Verfügung.

Diese ist für Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 zwingend zu verwenden. Antragsteller können sich frühestens ab dem 31. Januar 2020 registrieren. Der Bund erhebt auf bestimmten Erträgen des beweglichen Kapitalvermögens von inländischen Schuldnern eine Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent. In Deutschland ansässige Ertragsgläubiger können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei der ESTV beantragen. Diese Rückerstattung stützt sich auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Neu müssen in Deutschland ansässige Antragsteller die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträgen mit Fälligkeiten ab 1. Januar 2020 mittels einer Online-Applikation beantragen. Diese Online-Applikation befindet sich auf der Webseite der ESTV und steht unentgeltlich zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung können der Rückerstattungsantrag elektronisch erfasst und die Beilagen direkt in der Applikation hochgeladen werden. Der Antragsteller muss anschliessend den durch die Applikation generierten Antrag ausdrucken, rechtsgültig durch sein zuständiges deutsches Finanzamt unterzeichnen lassen und in Papierform der ESTV zustellen. Die mittels Online-Applikation erfassten Anträge gelten erst dann als gültig eingereicht, wenn der ausgedruckte Antrag rechtsgültig unterzeichnet und fristgerecht bei der ESTV eintrifft. Rückerstattungsanträge betreffend Fälligkeiten bis und mit 31. Dezember 2019 müssen – wie bisher – mittels physischem Formular 85 eingereicht werden.
Registrierung und Verwaltung

Die Applikation ermöglicht auch eine Vertretungsfunktionalität. Rückerstattungsberechtigte, in Deutschland ansässige Personen, können die Antragserstellung wie bisher delegieren (bspw. an eine Bank oder einen Treuhänder) und müssen den Antrag nicht zwingend persönlich in der Applikation erfassen. Die Benutzeranleitung zu diesem Vorgehen wird ab Aufschaltung der Applikation online als PDF zur Verfügung stehen. Damit die jeweiligen Benutzer für eine rückerstattungsberechtigte Person tätig werden können, ist aus Datenschutzgründen eine Autorisierung durch die rückerstattungsberechtigten Personen mittels Generierung eines Einladungscodes erforderlich. Ein Unternehmen kann beispielsweise seinen Treuhänder bevollmächtigen, der als Superuser wiederum die für die Arbeitsausführung zuständigen Mitarbeitenden berechtigen kann. Auf der Webseite der ESTV wird der Zugang zur Applikation angeboten. Ab 31. Januar 2020 wird zudem bei technischen und fachlichen Fragen ein Support zur Verfügung stehen.




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