Im Online-Meldeverfahren, in dem ausländische Unternehmen ihre entsandten Mitarbeiter anmelden beziehungsweise Selbständige ihre Schweizer Einsätze, soll neu auch die Schweizer Mehrwertsteuer-Nummer angegeben werden. Auf diesem Weg kann die Eidgenössische Steuerverwaltung eine bestehende Mehrwertsteuer-Pflicht besser durchsetzen. Auf welchen Zeitpunkt die Änderung im Online-Meldeverfahren eingeführt wird, steht derzeit noch nicht fest.
Schweizer Bundesrat strafft MWST für ausländische Unternehmen
Derzeit existiert für ausländische und inländische Unternehmen eine Steuerbefreiung im Bereich der Mehrwertsteuer aufgrund der Umsatzgrenze. Das heisst, bei Umsätzen unter 100.000 Schweizer Franken wird die Mehrwertsteuer-Pflicht in der Schweiz nicht ausgelöst. Momentan werden bei der Berechnung dieser Umsatzgrenze nur die in der Schweiz steuerbaren Umsätze gezählt. Neu soll der weltweite (und damit zum Beispiel auch der deutsche) Umsatz bei der Umsatzgrenze von 100.000 Schweizer Franken massgeblich sein. Wettbewerbsvorteile ausländischer Unternehmen können auf diese Weise verringert werden. Die Änderung wird in eine Teilrevision des Mehrwertsteuer-Gesetzes einfliessen und frühestens per 01.01.2016 in Kraft treten.
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