Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland
1. Feb 2019, Wirtschaft | Wirtschaftsspionage

Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland

Auf Geschäftsreise im Ausland sind Sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Spionage zu werden. Insbesondere Ihre elektronischen Geräte und die darauf gespeicherten Daten können das Interesse eines Konkurrenten oder eines ausländischen Nachrichtendienstes wecken. Ein ausländischer Nachrichtendienst oder Konkurrent kann Sie persönlich, wegen Ihrer Tätigkeit, Ihres Know-hows oder der Informationen und Daten, die Sie mit sich führen, zum Ziel machen. Einige Staaten überwachen aktiv den Internetverkehr, die Telekommunikation und die Postwege; hier wird Gepäck durchsucht und werden elektronische Geräte und Datenträger von Reisenden manipuliert. Manche sind dazu bereit, kompromittierende Situationen zu schaffen, Verkehrsunfälle zu fingieren oder die Ausreise zu verhindern, um so die Zielperson zur Herausgabe von vertraulichen Informationen zu zwingen oder diese sogar als Informant zu rekrutieren. In bestimmten Staaten sammeln die Behörden Informationen bereits vor Ihrer Ankunft, etwa durch Recherchen in den sozialen Netzwerken wie Linkedin oder Facebook. In einem Visumsantrag kann ein ausländischer Nachrichtendienst feststellen, ob Sie ein interessantes Ziel sind. Insbesondere Antworten auf Fragen zur beruflichen Tätigkeit enthüllen Details über Ihre Person.
Sicherer Umgang mit elekronischen Geräten und vertraulichen Informationen
Vor allem elektronische Geräte wie Notebooks, Smartphones, Tablets und Datenträger wie USB-Sticks stellen heikles Material dar, über das sich böswillige Kreise unbemerkt Informationen beschaffen können. Auf Geschäftsreisen ist es daher empfehlenswert, ein Notebook und Smartphone mitzuführen, die nur hierfür bestimmt sind und nur die Daten enthalten, auf die Sie nicht verzichten können. Auf dem Smartphone speichern Sie zum Beispiel nur die absolut notwendigen Kontakte. Elektronische Geräte und Datenträger sollten Sie immer in eigener Obhut behalten und bei Flugreisen nie im aufgegebenen Gepäck lassen. Wird Ihnen an einer Grenzübergangsstelle ein elektronisches Gerät abgenommen, ohne dass Sie sehen können, was damit passiert, so müssen Sie davon ausgehen, dass es manipuliert wurde. Verwenden Sie es nicht mehr und lassen Sie es bei Ihrer Rückkehr prüfen und neu formatieren. Bei einem Kunden-, Firmen- oder Behördenbesuch kann verlangt werden, dass Sie aus Sicherheitsgründen Ihr Notebook und/oder Ihr Smartphone abgeben. In einem solchen Fall verwenden Sie für die Aufbewahrung eine sichere Verpackung, wie z. B. einen Sicherheitsbeutel oder ein Sicherheitsbehältnis. Solche Sicherheitsbeutel eignen sich auch, wenn Sie Dokumente oder Geräte unbeaufsichtigt zurücklassen müssen – etwa im Hotel. Der Safe im Hotelzimmer ist übrigens kein sicherer Aufbewahrungsort, schon gar nicht für vertrauliche Informationen jeglicher Art. Zumindest das Hotelpersonal hat in der Regel Zugriff auf solche Tresore. Verhält sich das Hotelpersonal illoyal oder lässt sich durch Bestechung zur Gewährung des Zugangs zum Hotelzimmer in Abwesenheit des Gastes bewegen, können Nachrichtendienste oder Konkurrenten Zugriff auf die besonders schützenswerten Informationen erhalten. Grundsätzlich muss in bestimmten nicht rechtsstaatlich regierten Ländern von einer massiven Überwachung bis hinein in das Hotelzimmer – möglicherweise auch ohne Achtung der Intimsphäre – ausgegangen werden. Dies kann in gewissen Fällen zu kompromittierenden Situationen führen, die fremde Nachrichtendienste gegen Geschäftsreisende in erpresserischer Absicht zur Informationsgewinnung ausnutzen könnten. Es ist also ratsam, weder auf Papier noch elektronisch gespeichert vertrauliche oder sensible Informationen mit sich zu führen. Sind Sie im Ausland für Ihre Geschäfte auf Unterlagen angewiesen, so können Sie diese über eine gesicherte Verbindung, ein VPN (Virtual Private Network), herunterladen und nach Gebrauch wieder endgültig löschen. Falls die Mitnahme von Papierdokumenten, mobilen Endgeräten und Datenträgern mit klassifizierten Informationen unumgänglich ist, sollten Sie sicherstellen, dass die elektronischen Geräte und die darin enthaltenen Daten verschlüsselt sind. Allerdings verbieten manche Staaten die Einreise mit verschlüsselten elektronischen Geräten und Daten: Sie sollten dies vor der Reise abklären (siehe dazu auch den «Crypto-Atlas» des deutschen Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) unter www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Oeffentliche-Sicherheit-Wirtschaftsschutz/Crypto-Atlas-2.html). Vertrauliche Dokumente in Papierform sollten Sie immer bei sich tragen und in einer sicheren Verpackung aufbewahren.
 
Spionageangriff über frei zugängliche WLAN
Viele Orte wie Flughäfen, Bahnhöfe und Einkaufszentren bieten öffentliche Hotspots (WLAN) an, meist gratis. Da diese Internetverbindungen generell nicht verschlüsselt sind, sind sie nicht sicher. Dies gilt auch für Hotspots von Hotels und Cafés, bei welchen man sich meistens mit einem Benutzernamen und Passwort oder mittels Mobiltelefonnummer identifizieren bzw. einloggen muss. Solche Hotspots stellen ein geeignetes und einfaches Einfallstor für Cyberangriffe dar. Jede Person kann ein frei zugängliches WLAN betreiben, um so den ganzen Datenverkehr zu überwachen. Daher sollten Sie einen öffentlichen Hotspot nur über eine VPN-Verbindung nutzen oder – falls VPN im Gastland blockiert wird – via 3G/4G Datenübertragung im Roaming auf das Internet zugreifen. Vergessen Sie nicht, drahtlose Schnittstellen wie WLAN und Bluetooth sowie Lokalisierungsdienste bei Nichtgebrauch zu deaktivieren.
 
Soziale Netzwerke als Informationsfundgrube
Spionageangriffe auf ausländische Geschäftsreisende beschränken sich nicht auf elektronische Geräte und Daten. Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste versuchen oft, im öffentlichen Raum unverfänglich einen ersten Kontakt zur Zielperson zu etablieren. Vorsicht ist daher ratsam bei Kontaktversuchen Ihnen unbekannter Personen, die nichts mit Ihrer Geschäftsreise zu tun haben. Dies gilt auch für Einladungen und teure Geschenke, die an Sie gerichtet sind – oft wird eine Gegenleistung erwartet. Hier schliessen sich oftmals die Kreise zum persönlichen Verhalten im Umgang mit sozialen Medien. Denn Anbahnungsversuche durch ausländische Nachrichtendienste sind stets gut vorbereitet. Nichts wird dem Zufall überlassen, weshalb Personen, die ins Interesse von ausländischen Nachrichtendiensten gerückt sind, bereits vor ihrer Auslandsreise aufgeklärt und nützliche Informationen zu persönlichen Vorlieben und Gewohnheiten erforscht werden. Ein zu freizügiger Umgang mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken, die zudem Rückschlüsse auf weitere interessante Kontaktpersonen zulassen können, erleichtert dem Gegner die Arbeit. Diesem offenbaren sich hierdurch viele Angriffspunkte, zum Beispiel mittels Social Engineering, also gezielte Manipulationsversuche. Ein Indiz für einen nachrichtendienstlichen Anbahnungsversuch erkennen Sie zum Beispiel daran, dass Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreisebekanntschaft zwar Sie erreichen kann, eine Kontaktaufnahme Ihrerseits allerdings erfolglos bleibt und es nicht gelingt, diese Kontaktperson ausfindig zu machen. In einem solchen Fall sollten Sie die zuständigen Sicherheitsbehörden in Ihrem Heimatland kontaktieren.
Wachsam bleiben
Manche Staaten ahnden bereits kleinere Gesetzes- und Regelverstösse streng. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die geltenden Gesetze und kulturellen Gepflogenheiten im Zielland und vermeiden Sie es, sich in eine kompromittierende Situation hineinmanövrieren zu lassen. Eine solche Situation kann einer Person oder einem ausländischen Nachrichtendienst als Druckmittel dienen, Sie zum Beispiel zur Herausgabe von Informationen zu zwingen. Bleiben Sie aufmerksam. Bei einem Verdachtsfall kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat und melden Sie den Vorfall nach Ihrer Rückkehr den Behörden: In der Schweiz dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), in Deutschland dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Weitere Informationen
Im Rahmen des Präventions- und Sensibilisierungsprogramm Prophylax des NDB ist unter www.ndb.admin.ch/wirtschaftsspionage eine Broschüre erhältlich, die neben Informationen zu Wirtschaftsspionage und Proliferation auch Ratschläge für die Benutzung von elektronischen Geräten auf Auslandsreisen gibt. Bei Fragen zum Programm Prophylax und zu den Themen Proliferation und Wirtschaftsspionage steht Ihnen der NDB unter prophylax@ndb.admin.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Themen «Prävention und Wirtschaftsschutz» sind sowohl auf der Homepage des BfV (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-wirtschaftsschutz) sowie auf der Internetplattform der «Initiative Wirtschaftsschutz» erhältlich (www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/SicherheitAufGeschaeftsreisen/sicherheit_auf_geschaeftsreisen_node.html). Dort finden Sie u. a. den Flyer «Geschäftsreisen – Schützen Sie Ihr Know-how!». Das BfV steht Ihnen für Fragen zum Bereich der Prävention und des Wirtschaftsschutzes unter wirtschaftsschutz@bfv.bund.de sowie unter der Rufnummer +49 221 792 3322 zur Verfügung.



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