Verkehrsrecht in der Schweiz
20. Mär 2017, Recht & Steuern | Strassenverkehr

Aktuelles Verkehrsrecht in der Schweiz (1/2)

Falschparken, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Vignettenpflicht – darauf sollten deutsche Autofahrer in der Schweiz achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 

In der Schweiz wird mit Verkehrsverstössen anders umgegangen, als in Deutschland. Dabei unterscheiden sich nicht nur die Bezeichnungen – etwa Fahrausweisentzug (Schweiz) gegenüber dem Entzug der Fahrerlaubnis (Deutschland) –, sondern auch die Bussgelder fallen in der Schweiz deutlich höher aus. Auch kommen zuweilen erhebliche Verfahrenskosten hinzu. Um kostspielige Überraschungen zu vermeiden, wird nachfolgend auf die wichtigsten Unterschiede aufmerksam gemacht.

1. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

In der Schweiz gelten folgende generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Autostrassen (in Deutschland Land- und Bundesstrassen genannt): 100 km/h
  • Autobahnen: 120 km/h

Hinzu kommen spezielle Regelungen: So dürfen Lastwagen und Fahrzeuge mit Anhänger auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren. Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind die rechtlichen Folgen von Ort und Ausmass abhängig. Im Einzelnen bedeutet das:

Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich: innerorts 0 bis 15 km/h, ausserorts 0 bis 20 km/h, Autobahn 0 bis 25 km/h. Diese werden mit sogenannten Ordnungsbussen bestraft. Dabei fallen keine weiteren Kosten an, wenn diese innerhalb von dreissig Tagen bezahlt werden. In der Schweiz gilt seit dem Jahre 2014 eine Halterhaftung für Ordnungsbussen – im Gegensatz zu der in Deutschland im fliessenden Verkehr bestehenden Fahrerhaftung. Demnach können Ordnungsbussen auch beim Fahrzeughalter eingezogen werden, selbst wenn ein Dritter gefahren sein sollte. Wird gegen die von Polizeiorganen ausgestellte Ordnungsbusse eine Einsprache erhoben oder wird diese nicht oder verspätet bezahlt, erfolgt automatisch ein Strafverfahren für Übertretungen mit entsprechenden Verfahrenskosten.

Höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen: innerorts 16 bis 24 km/h, ausserorts 21 bis 29 km/h, Autobahn 26 bis 4 km/h. Diese werden als Übertretungen im ordentlichen Strafverfahren beurteilt und die Staatsanwaltschaft stellt eine Bussenverfügung aus. Auf Einsprache hin wird Gelegenheit gegeben, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu äussern und in die Akten Einsicht zu nehmen. Das Strafverfahren ist kostenpflichtig. Bei mittleren Geschwindigkeitsübertretungen wird zudem ein sogenanntes Administrativverfahren (in Deutschland das Verwaltungsverfahren) eingeleitet. In diesem kann der Fahrausweis für beschränkte Zeit entzogen werden.

Hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen: innerorts ab 25 km/h, ausserorts ab 30 km/h, Autobahn ab 35 km/h. Hierbei liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor. Diese gelten als Vergehen, welche in einem ordentlichen, kostenpflichtigen Strafverfahren beurteilt werden. Sanktionen sind eine Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem, eine Freiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit. Zudem wird bei groben Verkehrsregelverletzungen grundsätzlich ein Administrativverfahren eingeleitet. Dabei können unter anderem Fahrausweisentzüge (in Deutschland: Entzug der Fahrerlaubnis) angeordnet werden.

2. Geschwindigkeitsüberschreitungen und dessen Folgen

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen – inner- und ausserorts, sowie auf der Autostrasse und der Autobahn – in der Schweiz. 

Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz

Abbildung: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz
Quellen: Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 741.031, Stand am 19. Dezember 2000, Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01, Stand am 1. Oktober 2016

3. Anderweitige Verkehrsregeln in der Schweiz
  • In der Schweiz muss mit Tagfahrlicht gefahren werden
  • Bezüglich Alkohol gilt ein Grenzwert von 0.5 Promille – bei Führerscheinneulingen
    sogar 0.0 Promille
  • In der Schweiz herrscht Vignettenpflicht (aktuell vierzig Schweizer Franken)
  • Vignette gilt nur für ein Fahrzeug, Manipulationen – etwa durch Aufbringen einer Klebefolie zur Mehrfachverwendung – werden bestraft
  • Alle Fahrzeuge dürfen in die Innenstädte fahren

>> zum 2. Teil der Artikelreihe «Verkehrsrecht in der Schweiz» 

(Bildquelle: © william87iStockphoto)




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