Weltweit werden Waren im Handelsverkehr mittels einer bestimmten Nummerierung verschlüsselt. Dies geschieht, um im internationalen Warenaustausch über vergleichbare Daten zu verfügen und auch die Zollhandlungen vornehmen zu können. Warum diese Tarifierung sowohl für die Verwaltungen als auch für die Unternehmen wichtig ist, zeigt der nachfolgende Beitrag.
Was man über internationale Zolltarife wissen sollte
Basis der internationalen Codierung von Waren ist das Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS). Dieses wurde unter der Schirmherrschaft der Weltzollorganisation (WZO) erarbeitet und wird derzeit in 138 Vertragsparteien mit mehr als 200 Zollverwaltungen angewandt.
Jeder Ware ist in einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis – der sogenannten HS Nomenklatur – eine bestimmte 6-stellige Nummer zugeordnet. Die derzeitige HS Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte und 97 Kapitel. Auf dieser sind dann die jeweiligen nationalen Zolltarife der Länder aufgebaut. Auf internationaler Ebene wird die HS Nomenklatur in regelmässigen Abständen von fünf Jahren revidiert und angepasst. Die nächste Version wird somit 2017 erwartet.
In der Schweiz ist dies der Gebrauchszolltarif «t@res» mit seinen 8-stelligen schweizerischen Zolltarifnummern. Zur 6-stelligen HS-Nummer wurden noch zwei weitere Stellen hinzugefügt, um die nationale Bedürfnisse und teilweise auch die Wünsche der Wirtschaft abzudecken. Der schweizerische Zolltarif ist elektronisch verfügbar (unter www.tares.ch) und enthält über 8.600 verschiedene Zolltarifnummern.
Die EU kennt hingegen eine 11-stellige Codenummer, die ebenfalls auf dem 6-stelligen HS beruht und für die Kombinierte Nomenklatur (KN) um zwei Stellen 7 und 8 erweitert wurde. Die neunte und zehnte Stelle für den sogenannten TARIC (integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt gemeinschaftliche Massnahmen und die elfte Stelle wird für nationale Zwecke der einzelnen Mitgliedsstaaten verwendet – zum Beispiel Umsatzsteuersätze. Die EU verfügt somit über 16.000 Zolltarifnummern.
Ein Blick nach Südostasien zeigt uns ein anderes Bild. Die ASEAN Länder (Verband Südostasiatischer Nationen) haben 2003 die harmonisierte ASEAN Tarifnomenklatur (sogenannte AHTN) ins Leben gerufen. Diese ist 8-stellig und gilt nur für den intra-ASEAN Handel. Unternehmen, welche innerhalb aber auch ausserhalb der ASEAN Zone tätig sind, müssen sich dieser Doppelsystematik bewusst sein.
Vorsicht ist geboten, da gewisse Länder in Südostasien ihre AHTN Version noch auf ältere HS Versionen abstützen (zum Beispiel 2007). Dies kann zu Unstimmigkeiten beim Grenzübergang führen. Um es noch komplizierter zu machen, hat beispielsweise Malaysia neben dem AHTN noch eine zusätzliche interne Tarifnomenklatur. Die sogenannte PDK schliesst nationale Spezialitäten mit ein.
Im Ursprungszertifikat innerhalb der ASEAN Freihandelsabkommen wird explizit die Erwähnung der AHTN Zolltarifnummer des Einfuhrlandes verlangt. Auch das führ immer wieder zu Diskussionen mit den Zollbehörden.
International vergleichbar sind also nur die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer. Die unterschiedlichen nationalen Implementierungen des HS im Ausland zeigen auf, dass Unternehmen – welche aus der Schweiz Produkte vertreiben – sich der im Ausland angewandten Regeln zu fügen haben.
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Einfuhrland auf eine andere Zolltarifnummer eines Produktes besteht. Denn häufig besteht ein Interpretationsspielraum. Dies fordert geschicktes Verhandlungsvermögen der Unternehmen sowie eine robuste Argumentation der eigenen Produktetarifierung – um die eigene Position durchsetzen zu können.
Zolltarifnummern, oder HS Codes beziehungsweise Commodity Codes – wie sie international auch genannt werden – sind die Basis für eine reibungslose und einheitliche Zollabfertigung. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern in den verschiedenen Ländern. Daneben werden Zolltarifnummern auch für diverse weitere Zwecke eingesetzt, beispielsweise:
- Erfassung wirtschaftsbezogener statistischer Daten (Aussenhandelsstatistik)
- Bewirtschaftung von Einfuhr- oder Ausfuhrbewilligungen, Verboten, Beschränkungen, Kontingenten, Antidumpingmassnahmen, usw.
- Als Basis für präferenzielle Ursprungsregeln im Rahmen von Freihandelsabkommen (Listenregeln) und teilweise auch für nicht-präferenzielle Ursprungsregeln.
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