Wirtschaftsstandort Schweiz
Zu den wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen zählen:
- Steuerbelastung
- Rechtssicherheit
- Qualität (und Kosten) der Arbeitskräfte
- verkehrstechnische Infrastruktur
- Vorhandensein von internationalen Schulen
- allgemeine Lebensqualität
Zudem haben sogenannte «weiche Faktoren» einen Einfluss – zum Beispiel Sympathien eines Entscheidungsträgers für ein spezifisches Domizil. Die Zusammensetzung und die konkrete Gewichtung dieser Faktoren fallen jedoch je nach Unternehmen unterschiedlich aus. Diese sind zum Beispiel abhängig von der Anzahl der an einem Standort benötigten Mitarbeiter oder der Investitionstätigkeit.
Im Folgenden wird deshalb der Unternehmensstandort Schweiz aus einer allgemeinen Sichtweise betrachtet.
Zentrale Lage mitten in Europa und Infrastruktur
Ein grundsätzlicher und grosser Vorteil des Schweizer Unternehmensstandortes ist nach wie vor seine zentrale Lage innerhalb von Europa. Die Schweiz ist durch ihre Flugverbindungen sehr gut zu erreichen. Zum Flughafen Zürich gelangt man aus den meisten umliegenden Regionen innerhalb kurzer Zeit. Ausserdem verfügt die Schweiz über eine herausragende Infrastruktur – dazu gehören unter anderem moderne Büroräumlichkeiten, ein ausgeprägtes Schienen- und Strassennetz sowie eine flächendeckende Energieversorgung.
Das Beibehalten eines Schweizer (Holding-)Standorts und damit ein Standbein ausserhalb des Euroraumes, kann beispielsweise für ein deutsches Unternehmen eine Überlegung wert sein. Abhängig von der künftigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in der Eurozone kann die Schweiz für eine solche Unternehmung als Rückzugsort dienen.
Hohe Lebensqualität und qualitativ hochwertiges Bildungssystem
In Bezug auf die Lebensqualität und das Bildungssystem bietet die Schweiz ausgezeichnete Rahmenbedingungen. Als Wohn- und Arbeitsort verfügt sie über eine sehr hohe Lebensqualität und ist politisch stabil.
Daneben verfügt die Schweiz über ein anerkanntes Berufsbildungssystem sowie über international sehr gut vernetzte und angesehene Universitäten und Hochschulen. Für eine Unternehmung im Wirtschaftsstandort Schweiz bedeutet das top-qualifiziertes Personal.
Diese Rahmenbedingungen können es einer Unternehmung wesentlich erleichtern, motivierte und leistungsstarke Arbeitnehmer aus dem Ausland für einen Arbeitsplatz in der Schweiz zu gewinnen.
Ein Ausblick
Die Vernehmlassung zur USTR III dauert bis Ende Januar 2015. Darauf basierend wird der Bundesrat einen bereinigten Gesetzesvorschlag inklusive Botschaft ausarbeiten. Anschliessend können die politischen Beratungen zur USTR III aufgenommen werden – voraussichtlich im Juni 2015.
Für den Standort Schweiz wird aus einer steuerlichen Perspektive letztlich entscheidend sein, dass die im Rahmen von BEPS sowie aufgrund der Bestrebungen der EU international angestrebten Massnahmen zu einer fairen Unternehmensbesteuerung in den nationalen Gesetzen der einzelnen Staaten äquivalent umgesetzt werden – und nicht zu einer eigentlichen Ausschaltung des Steuerwettbewerbes führen.
Nichtsteuerliche Faktoren gewinnen an Bedeutung
Es darf im Zuge der derzeitigen steuerlichen Entwicklungen jedoch davon ausgegangen werden, dass nichtsteuerliche Faktoren für die Standortwahl eines Unternehmens an Bedeutung gewinnen. Da die Schweiz bisher zahlreiche mobile Unternehmensaktivitäten beheimatete, stellt diese Entwicklung eine Gefahr dar – sofern es nicht gelingen sollte, weiterhin international kompetitiv aufzutreten. Die Schweiz als Unternehmens- und Steuerstandort muss langfristig in der Lage sein, international wettbewerbsfähige Gewinnsteuersätze anbieten zu können.
Ort der Wertschöpfung wird brisant
Letztlich bedeuten die Bestrebungen der OECD zur Besteuerung entlang der Wertschöpfung, dass sich eine Unternehmung mit der Frage konfrontiert sieht, an welchem Ort die künftige Wertschöpfung liegen soll – beziehungsweise je nach Art und Funktion einer Unternehmung notwendigerweise liegt. Sollen klare Verhältnisse vorliegen, bedeutet dies, dass der Entscheid für einen Standort in der Regel mit einer entsprechenden Funktionsverlagerung zu diesem Standort einhergeht. Dabei erscheint die Schweiz als Unternehmensstandort nach wie vor als sehr wettbewerbsfähig. Gelingt es der Schweiz, die entsprechende (zusätzliche) Wertschöpfung anzuziehen, kann der stattfindende Umbruch in der Unternehmensbesteuerung langfristig eine Chance darstellen.
Vernehmlassungsvorlage
Die Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Finanzdepartements zur USTR III enthält interessante Elemente. Mit einer Inkraftsetzung der USTR III vor 2018 ist nicht zu rechnen. Zudem darf erwartet werden, dass Übergangsfristen zur Anwendung gelangen werden. Damit unterliegen die Gewinne von privilegiert besteuerten Unternehmen für die nächsten Jahre den heutigen Steuersätzen.
Fazit
Es bleibt genügend Zeit, die politischen Entwicklungen mitzuverfolgen, ohne dass heute voreilige Schlüsse gezogen werden müssten. Es wird jedoch empfohlen, sich spätestens bei Vorliegen des bereinigten Gesetzesvorschlags zur USTR III und der entsprechenden Botschaft – das heisst ab Mitte 2015 – vertiefter mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
(Bildquelle: © fotogaby/iStockphoto)