Es dürfte wohl nicht übertrieben sein, wenn die These aufgestellt wird, dass überproportional viele Initial Token Offerings (ITO) in der Schweiz initiiert werden. Dies ist unter anderem der Pionierrolle des Kantons Zug (auch bekannt als «Crypto Valley») mit seinen fortschrittlichen Rahmenbedingungen zu verdanken. So können beispielsweise Gebühren beim Handelsregisteramt Zug mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden.
Die Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie erschöpfen sich allerdings bei weitem nicht in den Kryptowährungen. Besonders spannend sind die neu entstandenen Finanzierungsmöglichkeiten, die sich unter anderem aufgrund des Initial Token Offering (ITO), das teilweise auch als Initial Coin Offering (ICO) oder als Token Generation Event (TGE) bezeichnet wird, ergeben. Dabei handelt es sich um eine digitale Form der öffentlichen Kapitalbeschaffung zu unternehmerischen Zwecken, welche auf der Basis der Blockchain-Technologie erfolgt. Das ITO kann mit dem Begriff des «Crowd Funding» verknüpft werden. Im Unterschied zum IPO (Initial Public Offering) findet ein ICO jedoch nicht über eine klassische Börsenplattform statt. Die Schweiz gilt weltweit als eines der ITO-Epizentren und als einer der wichtigsten ITO-Standorte zumindest in Europa.
Definition von Token
Vergleichbar mit Spieljetons, Vouchern oder Wertpapieren stellen Token digitale Einheiten dar, welche in einer Blockchain gespeichert und mittels Protokoll übertragen werden können. Die Software, welche die Token in der Blockchain generiert und anschliessend kontrolliert, wird als «smart contract» bezeichnet. Die Token können als Zugangs – respektive Zahlungsmittel und/oder als Kapital- bzw. Spekulationsanlage dienen. Die Token werden oft mittels ITO ausgegeben und können verschiedenste Ausprägungen haben. Grundsätzlich besitzen Token keinen besonderen eigenen oder inneren (intrinsischen) Wert. Der Wert entsteht erst durch die Akzeptanz zwischen den Handelspartnern und den sich daraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten. Im wirtschaftlichen Sinn sind insbesondere die als Zahlungsmittel eingesetzten Token (typischerweise als Kryptowährungen oder «Coins» bezeichnet) vergleichbar mit Fremdwährungen. Im Gegensatz zu den offiziellen Landeswährungen werden die digitalen Token allerdings nicht zentral durch die jeweiligen Nationalbanken oder anderen «Währungshüter» kontrolliert. Sie verkörpern auch nicht einen im Voraus definierten Wert. Der innere Wert wird in der Regel durch eine Geschäftsidee verkörpert. Je mehr Teilnehmer diese als erfolgreich taxieren, desto höher ist der Wert, der den Token beigemessen wird. Den Token ist somit eine hohe Volatilität inhärent. Die Token werden in der Regel auch nicht über das klassische Bankensystem vertrieben. Im Wesentlichen werden die Token auf einer von den Nutzern selbst bewirtschafteten dezentralen Datenbank verwaltet, ähnlich einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Ferner qualifizieren Kryptowährungen in den meisten Ländern nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel. Insofern können Kryptowährungen im weitesten Sinn als eine Art globale, staatenunabhängige Währungseinheit verstanden werden.
Kategorien von Token
Bislang besteht weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung eine einheitliche Kategorisierung der verschiedenen Token. In der Schweiz wird die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu regulatorischen Zwecken aufgestellte Kategorisierung in Zahlungs-, Nutzungs- und Anlagetoken oftmals als Grundgerüst für die weitere steuerrechtliche Analyse herangezogen.
Unter die Kategorie Zahlungstoken (Payment Token) fallen die «reinen» Kryptowährungen wie z. B. Bitcoin und Ether. Diese Token dienen als Zahlungsmittel für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder dienen der Geld- und Wertübertragung.
Nutzungstoken (Utility Token) vermitteln den Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung, welche im Umfeld der entsprechenden Blockchain-Infrastruktur entwickelt wird, und sofern die Geschäftsidee erfolgreich ist, erbracht wird. Zentral bei den Nutzungstoken ist somit der Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung.
Anlagetoken (Asset Token) repräsentieren Vermögenswerte. Hierbei kann es sich etwa um schuldrechtliche Forderungen gegenüber dem Emittenten oder auch gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte handeln. Grundsätzlich können Anlagetoken in Eigen- und Fremdkapitaltoken unterschieden werden. Dabei sind Fremdkapitaltoken aus Sicht des Token-Emittenten als schuldrechtliche Verbindlichkeiten zu verstehen. Eigenkapital-Token vermitteln grundsätzlich Anteile am Kapital oder Gewinn des Token-Emittenten. Anlagetoken unterstehen als Effekten in der Regel der Regulierung der FINMA.
Da die Token die unterschiedlichsten Geschäftsideen verkörpern, sind die einzelnen Kategorien nicht abschliessend. Es gibt naturgemäss auch Mischformen (sog. hybride Token). Insbesondere können Anlage- und Nutzungstoken gleichzeitig Zahlungstoken sein.