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30. Mär 2015, Recht & Steuern | Int. Steuerumfeld

7 Möglichkeiten zur Steueroptimierung in Deutschland

Sofern Konzernfinanzierungen in Deutschland erfolgen, sind diese zwingend auf die Verträglichkeit mit der Zinsschranke zu prüfen. Dabei kann im Einzelfall aufgrund günstiger Gestaltungsansätze versucht werden, die Finanzierung steuerlich optimiert vorzunehmen.

1. Erhöhung der Zinserträge

Mittels Vereinbarung einer Wertpapierleihe (Securities Lending) über verzinsliche Wertpapiere werden die damit verbundenen Zinseinkünfte an eine Bank weitergereicht. Diese sollen nicht als Zinsaufwand, sondern als Betriebsausgaben sonstiger Art qualifiziert werden. Allerdings besteht dabei das Risiko, dass die deutschen Steuerbehörden die Gestaltung als missbräuchlich werten könnten.

2. Reduktion der Zinsaufwendungen

Mittels verschiedener Massnahmen kann versucht werden, die Zinsaufwendungen zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Zuführung von Eigenkapital
  • Überlassung von Sachmitteln (Miete, Pacht, Leasing) anstelle von Geldkapital
  • Vereinbarung einer EBITDA-abhängigen Verzinsung
  • Gewährung von niedrig verzinslichen Darlehen
  • Aktivierung von Zinsen im Rahmen der Herstellungskosten
  • mittels Zins- und Währungsswapgeschäften
3. Erhöhung des steuerlichen EBITDA

Eine unmittelbare Auswirkung auf die Zinsschranke hat die Erhöhung des steuerlichen EBITDA. Dazu können die folgenden Massnahmen führen:

  • Bildung von Organschaften
  • Einbringung von profitablen Geschäftsfeldern 
  • Umwandlung von Tochtergesellschaften in Personengesellschaften
4. Nutzung der Freigrenze durch Schaffung mehrerer Betriebe

Durch folgende Gründungen kann versucht werden, die Freigrenze von drei Millionen Euro vorteilhaft zu nutzen:

  • neue Betriebe für neue Aktivitäten 
  • Ausgliederung eines Betriebs in Tochterbetriebe 
  • Spaltung von Betrieben
5. Vermeidung von Konzernstrukturen

Mittels Schaffung von Organkreisen, Einheitsunternehmen oder durch den Einsatz von Stiftungen als «Konzernmutter» können in Bezug auf die Zinsschranke schädliche Konzernstrukturen vermieden werden.

6. Erhöhung der Eigenkapitalquote der inländischen Kapitalgesellschaft

Die Erhöhung des Eigenkapitals kann mittels Einlagen, Einbringung ausländischer Betriebsstätten oder Verringerung der Bilanzsumme durch Auslagerung von Verbindlichkeiten erreicht werden – zum Beispiel CTA bei Pensionsverpflichtungen. Der Grad der Fremdfinanzierung reduziert sich und damit einhergehend auch die Höhe der potentiell nicht abzugsfähigen Fremdkapitalzinsen.

7. Risk Management

Abschliessend ist zu bemerken, dass die hiervor summarisch erwähnten Gestaltungsmassnahmen zur Vermeidung der Zinsschranke von den zuständigen Steuerbehörden kritisch darauf geprüft werden können, ob eine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Gleichzeitig wird beim sowohl steuersystematisch wie auch in den Details umstrittenen Instrument der Zinsschranke immer wieder die Verfassungsmässigkeit in Frage gestellt.

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, für beabsichtigte Planungen frühzeitig einen erfahrenen deutschen Steuerberater zu Rate zu ziehen – um rechtzeitig die Erfolgsaussichten in einem allfälligen Streit mit den Finanzbehörden abschätzen zu können.

(Bildquelle: © Tuomas Kujansuu/iStockphoto)




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