Für Angel Gurria, den OECD Generalsekretär, stellt das MLI einen wichtigen Wendepunkt in der Historie der Doppelbesteuerungsabkommen dar. Wie dies erreicht werden soll, wird anhand der nachfolgenden Kernaspekte des Übereinkommens dargestellt:
Das multilaterale Übereinkommen der OECD (1/2)
Hauptziel des MLI ist es, dass Steuervermeidung weiter eingeschränkt, die Kohärenz internationaler Steuerregeln erhöht und ein nachhaltiger Weg zu einem effizienteren globalen Steuersystem geebnet wird. Die gezielte Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen ist ein häufiger Grund für internationale Steuerumgehungen.
Zur Vermeidung dieser wurde von der OECD am 19. Juli 2013 der Aktionsplan BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wurde nun von den OECD-Staaten das MLI entworfen. Es soll die im BEPS Aktionsplan festgelegten Massnahmen weiter definieren. Übergeordnetes Ziel des MLI ist es, die Besteuerung von Unternehmen dort sicherzustellen, wo deren unternehmerische Aktivität und damit die einhergehende Wertschöpfung auch stattgefunden hat. Die Umsetzung dieses Ziels erfordert wiederum eine Reform der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die momentan steuerliche Schlupflöcher für international agierende Unternehmen aufweisen.
Um in diesem Zusammenhang eine komplexe und zeitaufwendige Anpassung der jeweiligen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu umgehen, wurde in Form des MLI ein gemeinsamer Reformansatz von über 60 Staaten durch ein einziges völkerrechtliches Instrument definiert. Diese Herangehensweise ermöglicht es, durch einmalige Ratifizierung die Reform von etwa 1.100 betroffenen Steuerabkommen voranzutreiben.
Das MLI stellt damit grundsätzlich keine direkte Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungs-
abkommen dar. Vielmehr werden die in den Abkommen enthaltenen Regelungen durch das MLI weiter konkretisiert. So spezifiziert das MLI unter anderem bestehende Vereinbarungen zur Betriebs-
stättendefinition, zur Neutralisierung von Effekten durch hybride Gesellschaftsstrukturen, zur Verhinderung missbräuchlicher Abkommensanwendungen und zu effizienteren Streitbeilegungsverfahren. Das MLI soll somit durch vereinheitlichte Standards mehr Klarheit und Transparenz bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen schaffen. Gleichzeitig lässt es den Staaten Spielraum bei der Umsetzung der MLI-Regelungen.
Den teilnehmenden Vertragsstaaten ist es vorbehalten zu definieren, auf welche Abkommen das MLI Anwendung finden soll. Darüber hinaus ist es den Staaten auch freigestellt, auf sachlicher Ebene Regelungsausnahmen für bestimmte Teile des MLI zu definieren.
Dies führt dazu, dass jeder Vertragsstaat eine Liste mit CTAs (Covered Tax Agreements) veröffentlicht, in der aufgezeigt wird, auf welche Doppelbesteuerungsabkommen das MLI Anwendung findet und inwieweit sich der Vertragsstaat Abweichungen vorbehält.
Einige Staaten gingen bei der Definition des MLI-Anwendungsbereiches sehr konservativ vor. Das hat zur Konsequenz, dass die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen durch ein komplexes System von Regelungsvorbehalten und -abweichungen ergänzt werden. Deutschland hat derzeit etwa dreissig Doppelbesteuerungsabkommen für eine Reform auf Basis des MLI vorgesehen. Die OECD erwartet, dass sich mittelfristig noch weitere Staaten dem MLI anschliessen und die beteiligten Vertragsstaaten den inhaltlichen MLI-Anwendungsbereich schrittweise ausbauen.
>> Zu Teil zwei der Artikelreihe «Das multilaterale Einkommen des OECD»