Mit insgesamt 21 Massnahmen hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht und möchte damit die mittelständische Wirtschaft entlasten. Grundsätzlich will die Regierung neue Bürokratie vermeiden. Mit einer «one in, one out»-Regelung sollen in gleichem Masse Belastungen abgebaut werden, wie durch neue Regelungsvorhaben entstehen.
Deutsche Bundesregierung entlastet Mittelstand
- Buchführung und Rechnungslegung werden im Steuerrecht vereinfacht.
- Unternehmensgründer – insbesondere Start-ups – sollen drei Jahre lang von Berichtspflichten befreit werden.
- Nur eine Ansprechstelle für Gründerinnen und Gründer.
- Weniger Informations- und Statistikberichte, die Unternehmen an Behörden liefern müssen.
- Leichterer Zugang zu Förderprogrammen für Unternehmen.
- Entbürokratisierte öffentliche Vergaben für Unternehmen.
Deutschland ist auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Ausland angewiesen. Daher sollen die Verfahren bei der Zuwanderung und bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt und vereinfacht werden.
Die Massnahmen werden – soweit erforderlich – in einem Artikelgesetz bis zur Sommerpause 2015 umgesetzt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird im ersten Quartal 2015 in den Bundestag eingebracht.
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