Bei einem Start-up Unternehmen lässt es sich oft nicht vermeiden, dass sich die Gründer früher oder später mit steuerlichen Fragen konfrontiert sehen. Einem steuerlichen Thema liegen häufig Sachverhalte zugrunde, deren steuerliche Relevanz nicht erkannt oder richtig eingeschätzt wurde.
Do’s and Don’ts bei Start-ups aus steuerlicher Sicht (1/2)
Am Anfang eines jeden Start-ups steht typischerweise die zündende Idee der Gründer. In der ersten Phase ist die Weiterentwicklung dieser Idee – beziehungsweise der Fortgang des Start-ups – meist nur schwer vorhersehbar. Deshalb erscheint die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu Beginn vielfach als kaum lohnenswert oder als zu teuer. Stattdessen wird zunächst einmal gearbeitet, «bevor es dann richtig losgeht».
Im Hinblick auf einen späteren Verkauf des Unternehmens ist die gewählte Rechtsform jedoch von grosser Bedeutung. Denn nur durch den Verkauf von Anteilen (Privatvermögen) an einer Kapitalgesellschaft lässt sich ein steuerfreier Kapitalgewinn realisieren. Wird hingegen eine Einzelunternehmung verkauft, ist der Kapitalgewinn steuerpflichtig und unterliegt den Sozialversicherungsabgaben.
Primär stellt sich die Frage, ob die Arbeiten in der Form einer selbständigen Tätigkeit (etwa durch eine Einzelunternehmung) oder als unselbständige Erwerbstätigkeit (zum Beispiel über eine GmbH) ausgeführt werden.
Fazit: Lediglich durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist es möglich, einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich eine Kapitalgesellschaft gegründet werden.
Der Umgang mit immateriellen Rechten – wie etwa Patente oder Lizenzen – ist einer der wichtigsten Aspekte bei einem Start-up. Dabei ist zentral, dass sich das Eigentum an den immateriellen Rechten von Beginn «am richtigen Ort» befindet – vorzugsweise in einer Kapitalgesellschaft (siehe «Rechtsform»).
Sind die Eigentumsverhältnisse der immateriellen Rechte unklar oder im falschen Gefäss, kann dies teuer werden. Nicht selten ist ein potenzieller Käufer primär an den immateriellen Rechten interessiert. Daher wiegen diesbezügliche Unsicherheiten bei den Eigentumsverhältnissen besonders schwer.
Ein «nachbessernder» Rechtetransfer zu diesem Zeitpunkt führt häufig zu wesentlichen Steuerfolgen. Steuerbehörden messen den transferierten Rechten einen Wert zu. Dieser löst – im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit – die Einkommenssteuer und Sozialversicherungsabgaben aus.
Fazit: Es ist darauf zu achten, dass sich das wirtschaftliche Eigentum an immateriellen Rechten von Anfang an in der Gesellschaft befindet.
>> zum 2.Teil der Artikelreihe «Do’s and Don’ts bei Start-ups aus steuerlicher Sicht»
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