Economiesuisse sagt «Nein» zur Durchsetzungsinitiative
21. Jan 2016, Wirtschaft | Schweizerische Volkspartei

Economiesuisse sagt «Nein» zur Durchsetzungsinitiative

Die Durchsetzungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei kommt am 28. Februar 2016 zur Abstimmung. Economiesuisse bezieht Stellung.

Im November 2010 haben sich Volk und Stände dafür ausgesprochen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine schwere Straftat begehen, künftig des Landes verwiesen werden sollen. Das Schweizer Parlament hat diesen Entscheid fristgerecht umgesetzt – doch die Schweizerische Volkspartei gibt sich damit nicht zufrieden. 

Mit ihrer Durchsetzungsinitiative, die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommt, will sie einen grossen Schritt weiter gehen. Auch wer innerhalb von zehn Jahren für zwei Bagatelldelikte verurteilt wird, soll das Land zwingend verlassen müssen. Einen Entscheidungsspielraum bei persönlichen Härtefällen wird den Richtern nicht zugestanden. Die umfangreichen Bestimmungen der Initiative sollen grundsätzlich auch Vorrang haben vor internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und weitere Verträge werden von den Initianten bewusst in Kauf genommen.

Position economiesuisse zur Abstimmung vom 28. Februar 2016
  • Die Initiative verdient ein klares Nein, denn sie verstösst gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention und weitere Verträge. Das macht die Schweiz als Vertragspartnerin unglaubwürdig und isoliert sie international. 
  • Die gravierende Ungleichbehandlung von In- und Ausländern ist der Schweiz unwürdig und schadet ihrem Ruf als Wirtschafts-standort mit hoher Rechtssicherheit.
  • Es ist unmenschlich und volkswirtschaftlich unsinnig, hier aufgewachsene und ausgebildete Menschen wegen Bagatelldelikten des Landes zu verweisen. 
  • Die Initiative missachtet grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats: Sie schreibt ein Gesetz unter Umgehung der Legislative in die Verfassung und nimmt auch den Gerichten jeden Entscheidungsspielraum.

(Bildquelle: © liveostockimages/iStockphoto)

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