Im November 2010 haben sich Volk und Stände dafür ausgesprochen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine schwere Straftat begehen, künftig des Landes verwiesen werden sollen. Das Schweizer Parlament hat diesen Entscheid fristgerecht umgesetzt – doch die Schweizerische Volkspartei gibt sich damit nicht zufrieden.
Mit ihrer Durchsetzungsinitiative, die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommt, will sie einen grossen Schritt weiter gehen. Auch wer innerhalb von zehn Jahren für zwei Bagatelldelikte verurteilt wird, soll das Land zwingend verlassen müssen. Einen Entscheidungsspielraum bei persönlichen Härtefällen wird den Richtern nicht zugestanden. Die umfangreichen Bestimmungen der Initiative sollen grundsätzlich auch Vorrang haben vor internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und weitere Verträge werden von den Initianten bewusst in Kauf genommen.