Möchten Reisende in die Schweiz Waren einführen, müssen diese künftig zwei grundsätzliche Fragen am Zoll beantworten:
- Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von 300 Franken?
- Werden die definierten Freimengen überschritten?
Werden beide Fragen mit «Nein» beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden Mehrwertsteuer und/oder Zollabgaben fällig.