5 Vorteile von Schiedsgerichten
Schiedsgerichte weisen – im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit – einige, entscheidende Vorteile auf, die für Wirtschaftsakteure den Entscheid zugunsten von Schiedsgerichten ausfallen lassen. Hierzu zählen insbesondere folgende fünf Elemente:
- Vertraulichkeit: Schiedsgerichtsbarkeit weisen eine gesteigerte Vertraulichkeit des Verfahrens auf;
- Fachkompetenz: Schiedsgerichte geben die Möglichkeit, gezielt branchenkundige Personen als Schiedsrichter auszuwählen;
- Flexibilität: die engen prozessrechtlichen Verfahrensvorschriften von staatlichen Gerichten kommen nicht zur Anwendung; bei der Ausgestaltung des Schiedsverfahrens haben die Parteien eine grosse Autonomie;
- Schnelligkeit: Schiedsgerichte bieten eine schnelle Streitbeilegung – unter anderem dadurch, dass das Verfahren in den allermeisten Fällen in nur einer einzigen Beurteilungsinstanz beendet wird;
- Kostenreduktion: Schiedsgerichte bieten aufgrund der Schnelligkeit des Verfahrens eine kostengünstigere Streitbeilegung.
Empfehlungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz stellt grenzüberschreitend tätigen Unternehmen eine spezifisch auf die Erwartungen von Unternehmen aus dem D-A-CH-Raum zugeschnittene Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung. Die Besonderheit ist, dass grundsätzlich auf Elemente des common law zur Lösung von Streitigkeiten aus dem D-A-CH Raum verzichtet wird.
In Abgrenzung zu anderen Schiedsgerichtsordnungen basiert sie auf den Maximen des kontinentaleuropäischen Verfahrens – wie es den Teilnehmern am Rechtsverkehr des D-A-CH-Raumes von Gerichten vertraut ist. Es findet insbesondere kein Beweisverfahren nach angelsächsischem Muster statt (wie «pre-trial discovery» oder «depositions»). Des Weiteren soll eine aktive Rolle des Schiedsrichters den Parteien – unter Vermittlung des Schiedsgerichtes – zu einer vergleichsweisen Einigung verhelfen.
Diese Ziele zeigen sich unter anderem in folgenden Ausgestaltungen:
- Verfahren vor einem Einzelschiedsrichter (in der Regel) – für komplexe Angelegenheiten steht es den Parteien natürlich frei, ein Dreierschiedsgericht und / oder ein «ordentliches Verfahren» zu wählen,
- Möglichkeit eines «beschleunigten Verfahrens»,
- obligatorischer Vergleichstermin zur Vermittlung durch das Schiedsgericht,
- Beweisverfahren nach kontinentaleuropäischem Muster, und
- damit verbundene Kostenreduktion.
(Bildquelle: © Vladimir Cetinski/iStockphoto)